Dr. sc. nat., Dipl.-Biol.
Partner
Deutscher Patentanwalt
European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney
Telefon: +49 711 99 3 11-211
Telefax: +49 711 99 3 11-200
E-Mail: wohlfahrt@gleiss-grosse.com
Ausarbeitung, Durchsetzung und Verteidigung technischer Schutzrechte,
Patenteinspruchs-, Patentnichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren
Freedom-to-Operate Gutachten, Gutachten zur Rechtsbeständigkeit
Insbesondere auf den technischen Gebieten:
Dr. Jan Wohlfahrt verfügt über eine langjährige Erfahrung hinsichtlich einer Vielzahl komplexer Projekte bei Patenterteilungsverfahren sowie Patenteinspruchs-, Patentnichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren, zum Beispiel:
Jan Wohlfahrt studierte Biologie an der Universität Hohenheim und an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Seine Diplomarbeit fertigte er 1999 am Institut für Allgemeine Genetik der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen auf dem Gebiet der Pflanzengenetik an. Danach arbeitete er auf dem Gebiet der molekularen Allergologie am Schweizerischen Institut für Allergie- und Asthmaforschung (SIAF) in Davos und promovierte 2004 an der Universität Zürich.
In den Jahren 2004 bis 2008 durchlief er die Ausbildung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in der Kanzlei Gleiss & Große, wobei er auch am Deutschen Patent- und Markenamt, dem Deutschen Bundespatentgericht und dem Landgericht Mannheim tätig war und ein berufsbegleitendes juristisches Studium abschloss.
Jan Wohlfahrt wurde 2008 als Deutscher Patentanwalt und 2010 als European Patent Attorney zugelassen. Er ist berechtigt, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem EUIPO, dem Bundespatentgericht (BPatG) sowie in Nichtigkeitsverfahren, in Verfahren wegen Erteilung oder Zurücknahme eines ergänzenden Schutzzertifikats und in Verfahren wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu vertreten. Außerdem ist er berechtigt, in Angelegenheiten des Sortenschutzes vor dem Bundessortenamt zu vertreten.
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte, sowie des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) und der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI).